Stand Januar 2016
- Geltung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen
uns (Techlo OG) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche
Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn
im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden
jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.techlo.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
- Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer
ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen - Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden werden
auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebot/Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind unverbindlich.
- Zusagen,
Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang
mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung verbindlich.
- In Katalogen, Preislisten, Prospekten,
Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen
sind, hat der Kunde - sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt - uns
darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese
Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich - unternehmerischen
Kunden gegenüber schriftlich - zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
- Kostenvoranschläge
werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des
Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im
Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den
Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
- Preise
- Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis
zu verstehen.
- Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die
im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden,
besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
- Preisangaben verstehen sich zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen
zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur
verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
- Die fach- und umweltgerechte Entsorgung
von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.
Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß,
mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
- Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch
auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch
Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung
notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen
oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse
etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die
tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt
der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
- Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen
wird als wertgesichert nach dem VPI 2010
vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde
gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt
bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnissen
gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb
von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
- Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die
größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch
bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern,
Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche
umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine
Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und Profile ist das
Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die
Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und
genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel __________ Prozent zugeschlagen; der
Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt _________ Prozent.
- Beigestellte Ware
- Werden Geräte oder sonstige Materialien
vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 25 % des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen.
- Solche vom Kunden beigestellte Geräte und
sonstige Materialien sind nichtGegenstand von Gewährleistung.
- Die Qualität und Betriebsbereitschaft von
Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Zahlung
- Ein Drittel
des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und
der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
- Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber
unternehmerischen Kunden schriftlichen - Vereinbarung.
- Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
- Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir
gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu
berechtigt, 9,2 % Punkte über dem
Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
- Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber
Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
- Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen
anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis
zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
- Wir sind dann auch berechtigt, alle
Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden
nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter
Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos
gemahnt haben.
- Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von
uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit
Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei
Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte,
Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
- Für zur Einbringlichmachung notwendige
und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet
sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von
€ 18 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
- Bonitätsprüfung
- Der Kunde erklärt sein ausdrückliches
Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich
bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband
Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und
Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Unsere Pflicht zur Leistungsausführung
beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie
rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung
geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen
umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
- Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der
Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter
Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege,
sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige
mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige
diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details
zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
- Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist - ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht
voll gegebene Leistungsfähigkeit - unsere Leistung nicht mangelhaft.
- Der Kunde hat die erforderlichen
Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch
Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin,
sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder
Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
- Die für die Leistungsausführung
einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und
Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
- Der Kunde haftet dafür, dass die
notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufge genstand gegeben sind, die im Vertrag oder in
vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund
einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
- Der Kunde hat uns für die Zeit der
Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für
den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu
stellen.
- Auftragsbezogene Details der notwendigen
Angaben können bei uns angefragt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt,
Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
- Leistungsausführung
- Wir sind lediglich dann verpflichtet,
nachträgliche Änderungs- undErweiterungswünsche
des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck
zu erreichen.
- Dem unternehmerischen Kunden zumutbare
sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen
unserer Leistungsausführunggelten als vorweg genehmigt.
- Kommt es nach Auftragserteilung aus
welchen Gründen auch immer zu einerAbänderung oder
Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
- Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss
eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden
und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das
Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
- Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt,
u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und
-leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Leistungsfristen und Termine
- Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns
nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in
unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung
an den Vertrag unzumutbar machen.
- Werden der Beginn der Leistungsausführung
oder die Ausführung durch demKunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser
AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine
entsprechend hinausgeschoben.
- Wir sind berechtigt, für die dadurch
notwendige Lagerung von Materialien und
Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 1 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der
Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen
Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
- Unternehmerischen Kunden gegenüber sind
Liefer- und Fertigstellungstermine nurverbindlich,
wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
- Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von
unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts
zu erfolgen.
- Hinweis auf Beschränkung des
Leistungsumfanges
- Im Rahmen von Montage- und
Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer
Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche
Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
- Bei eloxierten und beschichteten
Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.
- Schutzanstriche halten drei Monate.
- Behelfsmäßige Instandsetzung
- Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen
besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
- Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger
Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
- Gefahrtragung
- Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
- Auf den unternehmerischen Kunden geht die
Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur
Abholung im Werk oder Lagerbereithalten, dieses selbst anliefern oder an
einen Transporteur übergeben.
- Der unternehmerische Kunde wird sich gegen
dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über
schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede
verkehrsübliche Versandart.
- Annahmeverzug
- Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in
Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz
angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche
die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die
Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien
anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der
Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
- Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir
ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 1000 € zusteht.
- Davon unberührt bleibt unser Recht, das
Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom
Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom
unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen
unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
- Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern
besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
- Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferte, montierte oder
sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der
Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung
gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.
- Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen
Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer
alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche
erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind
wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber
Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung
des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und
unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
- Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des
Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
- Der Kunde erklärt sein ausdrückliches
Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
- Notwendige und zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der
Kunde.
- In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
- Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen
wir gegenüber unternehmerischen Kunden
freihändig und bestmöglich verwerten.
- Schutzrechte Dritter
- Bringt der Kunde geistige
Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen,
Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf
Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns
aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der
Ansprüche ist offenkundig.
- Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
- Wir sind berechtigt, von unternehmerischen
Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
- Schutzrechte Dritter
- Bringt der Kunde geistige
Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen,
Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf
Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns
aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der
Ansprüche ist offenkundig.
- Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
- Wir sind berechtigt, von unternehmerischen
Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
16.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben,
Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc)herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die
Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
16.5. Werden Schutzrechte Dritterdennoch geltend gemacht, so
sind wir berechtigt, die Herstellung der
Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
16.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter
notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden
beanspruchen.
- Unser geistiges Eigentum
- Pläne,
Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag
entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
- Die Verwendung solcher Unterlagen
außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur
auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
- Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung
zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
- Wurden von uns im Rahmen von
Vertragsanbahnung, -Abschluss und -Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen
der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc),
sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung
nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Wertes des ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des
tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im
Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig.
- Gewährleistung
- Es gelten die Bestimmungen über die
gesetzliche Gewährleistung. DieGewährleistungsfrist für
unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
- Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der
Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat
oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
- Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen,
und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag
erfolgt.
- Behebungen eines
vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
- Zur Mängelbehebung sind uns seitens des
unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
- Sind die Mängelbehauptungen des Kunden
unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
- Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
- Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die
Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten
Sachverständigen einzuräumen.
- Mängel am
Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch
Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach
Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
- Eine etwaige Nutzung
oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein
weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden
unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
- Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
- Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist
er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung
zu ersetzen.
- Eine etwaige Nutzung
oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein
weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden
unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
- Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um
keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
- Werden die Leistungsgegenstände aufgrund
von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen
oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt,
so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
- Keinen Mangel begründet der Umstand, dass
das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im
Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
- Die mangelhafte Lieferung oder Proben
davon sind - sofern wirtschaftlich vertretbar - vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
- Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
- Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen,
wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch
einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
- Haftung
- Wegen Verletzung vertraglicher oder
vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
- Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die
Haftung beschränkt mit dem
Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
- Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich
des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich
ausgehandelt wurde.
- Schadenersatzansprüche unternehmerischer
Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
- Der Haftungsausschluss umfasst auch
Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits
mit dem Kunden zufügen.
- Unsere Haftung ist ausgeschlossen für
Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter
Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte,
oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der
Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur
Wartung übernommen haben.
- Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für
die wir haften,Versicherungsleistungen durch
eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung,
Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der
Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die
Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere
Versicherungsprämie).
- Jene Produkteigenschaften werden
geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige
produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern
oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden
können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche
abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
- Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Teile dieser AGB
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Teile nicht berührt.
- Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde
verpflichten uns jetzt schon gemeinsam - ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien - eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen
Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
- Allgemeines
- Es gilt österreichisches
Recht.
- Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist
der Sitz des Unternehmens (4623 Gunskirchen Fallsbach 11 ).
- Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden
Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern
dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
- Änderungen seines Namens, der Firma,
seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend
schriftlich bekannt zu geben.
Anmerkungen: Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktuell geltenden
Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung
ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs
ausgeschlossen ist. Eigenständige Änderungen sind möglich, erfolgen jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr.
Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.